Gesetzliche Basis

Der SPAR+BAUVEREIN unterhält eine Spareinrichtung für seine Mitglieder und deren
Angehörige i. S. von § 15 AO und ist damit eine von lediglich 46 Baugenossenschaften in Deutschland, die über eine Spareinrichtung verfügen. Die hierfür erforderliche Genehmigung als Kreditinstitut liegt vor, das Betreiben von „Bankgeschäften“ ist aber beschränkt auf die Entgegennahme von Spareinlagen. Im Hinblick darauf unterliegt der SPAR+BAUVEREIN den Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) und der Bankenaufsicht. Maßgeblich hierfür sind die Richtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

 

Sicherheit der Spareinlagen

Die Spareinrichtung ist ein bedeutendes Finanzierungsinstrument für die Genossenschaft, denn die Spareinlagen werden überwiegend in den Wohnungsbestand sowie in Neubaumaßnahmen investiert und kommen somit den Mitgliedern wieder zugute. Die Hauptsicherheit für die Spareinlagen ist also das gesamte Netto-Immobilienvermögen des SPAR+BAUVEREINs, das über den Buchwert hinaus auch bei sehr konservativer Bewertung stille Reserven in beachtlicher Größenordnung enthält.

 

Der SPAR+BAUVEREIN gehört ferner dem Sicherungsfonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen an. Ausschließlicher Zweck dieser Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Einlagen der Sparer bei den angeschlossenen Wohnungsbaugenossenschaften zu sichern, die hierfür einen jährlichen Beitrag leisten und einen bestimmten Garantiebetrag übernehmen. Ein formaler Rechtsanspruch auf Sicherung besteht jedoch nicht. Seit Gründung des Sicherungsfonds im Jahr 1974 hat es noch keinen Fall gegeben, in dem die Selbsthilfeeinrichtung des GdW eingreifen musste.

 

Die Vorgaben des Kreditwesengesetzes und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die hieraus resultierende ständige Überwachung der Spareinrichtung durch BaFin und Deutsche Bundesbank sowie die Beteiligung an dem Sicherungsfonds des GdW gewährleisten zusätzlich zum Immobilienvermögen des SPAR+BAUVEREINs ein hohes Maß an Sicherheit für die Spareinlagen unserer Mitglieder.