Der SPAR+BAUVEREIN unterhält eine Spareinrichtung für seine Mitglieder und deren
Angehörige i. S. von § 15 AO und ist damit eine von lediglich 46 Baugenossenschaften in Deutschland, die über eine Spareinrichtung verfügen. Die hierfür erforderliche Genehmigung als Kreditinstitut liegt vor, das Betreiben von „Bankgeschäften“ ist aber beschränkt auf die Entgegennahme von Spareinlagen. Im Hinblick darauf unterliegt der SPAR+BAUVEREIN den Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) und der Bankenaufsicht. Maßgeblich hierfür sind die Richtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).